Vorsorge Revor
Ihre Vorsorgelösungen bei der SLR
REVOR - Freizügigkeitskonto
Freizügigkeitsleistungen, die beim Stellenwechsel oder bei Arbeitslosigkeit nicht in eine neue Pensionskasse eingebracht werden, müssen in den folgenden Formen der Vorsorge erhalten bleiben:
- Freizügigkeitspolice (bei Versicherungsgesellschaften)
- Freizügigkeitskonto (bei Banken)
Das Freizügigkeitskonto bietet dem Kunden gegenüber der Police eine wesentlich bessere Rendite.
Beratung
Mit einer individuellen Wertschriftenlösung mittels BVG-gewichteten Fonds können Sie mit Ihrem Freizügigkeitskapital an der Marktenwicklung teilhaben.
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